Kreisfeuerwehrverband München e.V.

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Förderrichtlinien

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Das Bayerische Staatsministerium des Inneren hat ein Sonderförderprogramm für die Feuerwehren des Freistaats gestartet. Gefördert werden Anschaffungen bzw. Ersatzbeschaffungen von Wärmebildkameras (WBK) und Hilfeleistungssätzen (HLS).

 

Bei HLS werden nur Ersatzbeschaffungen bezuschusst, da Neuanschaffungen "im Paket" mit neuen Fahrzeugen bereits auf diesem Weg bezuschusst werden. Grundsätzlich muss der bisher im Einsatz befindliche HLS mindestens 10 Jahre alt sein. Ein kompletter HLS, bestehend aus Spreizer, Schere, Rettungszylinder und Hydraulikaggregat, wird mit einem Festbetrag von 6000 Euro bezuschusst.

Bei den Wärmebildkameras wird auch die Erstbeschaffung bezuschusst. Die WBK kann für alle TSF, LF, HLF sowie TLF 16/25 beantragt werden. Pro WBK wird ein Festbetrag von 2750 Euro gewährt. Jede Kommune kann auch für mehrere Feuerwehrfahrzeuge den Zuschuss beantragen.

Das Förderprogramm der HLS läuft bis zum 31.12.2017, die Förderung der WBKs endet zum 31.12.2016.

 

Die exakten Richtlinien der Förderprogramme finden Sie hier:
Förderrichtlinie Hilfeleistungssätze (PDF)
Förderrichtlinie Wärmebildkameras (PDF)