Ausbildung auf Kreisebene 2018 / 2019
Die Feuerwehren des Landkreises München können ab 24.5.2018 ihre Feuerwehrdienstleistenden für Kurse in der Kreisausbildung für das Schuljahr 2018 / 2019 anmelden.
Ab diesem Ausbildungsjahr sind Anmeldungen nur noch über das MP-Feuer-Veranstaltungsportal der Kreisbrandinspektion möglich.
Sie finden das Online-Anmeldeportal unter
https://mpfeuer-vp.webservices.mpsoft4u.info/muenchen/index/
Die erforderlichen Login-Daten liegen den Berechtigten vor bzw. können über KBM Michael Spitzweg angefordert werden.
Anmeldeschluss für Lehrgänge, die von September 2018 bis November 2018 beginnen, ist am Dienstag, den 10. Juli 2018!
Anmeldeschluss für Lehrgänge, die ab Dezember 2018 beginnen, ist am Dienstag, den 18. September 2018!
Bei der Zuteilung der Kurse spielt es keine Rolle, wann die Anmeldung abgegeben wird und ob die angemeldeten Teilnehmer auf der Teilnehmerliste oder bei einer Überbuchung auf der Warteliste stehen. Bei Überbuchungen entscheiden die Kursleiter anhand aller Anmeldungen (Teilnehmerliste und Warteliste), welche Plätze zugeteilt werden. Der Eintrag eines Teilnehmers in der Kursliste ist deswegen keine Garantie für die erfolgte Kursplatzzuteilung!
Bei Fragen wendet man sich bitte direkt per Email an kreisausbildung@kfv-muenchen.de.
Hier finden Sie noch eine Anleitung zur Online-Anmeldung von KBM Michael Spitzweg.
Auch in diesem Jahr gibt es einige Neuerungen:
- Ab diesem Schuljahr wird es im Rahmen der Kurse 230 und 231 (MTA-Basismodul Theorie) keine Erste-Hilfe-Ausbildung mehr geben. Bei Bedarf müssen Termine mit den bekannten EH-Ausbildern abgestimmt oder über die Kreisfeuerwehrärztin Dr. Feldmeier vereinbart werden. Die Erste-Hilfe-Ausbildung muss bis zur MTA-Zwischenprüfung erfolgt sein und darf am Tag dieser Prüfung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Prüflinge, die keine EH-Ausbildung nachweisen können, werden nicht zur MTA-Zwischenprüfung zugelassen.
- Die Sprechfunk-Grundschulung ist Teil der Modularen Truppausbildung. Es werden deshalb vier Lehrgänge in verschiedenen Feuerwehrgerätehäusern im Landkreis angeboten. Bei der Anmeldung bitte den jeweiligen Ausbildungsort (Taufkirchen, Gräfelfing, Garching, Kirchheim) beachten! Die Sprechfunkausbildung muss bis zum Abschluss der MTA erfolgt sein, dh.h. man hat dafür zwei Jahre Zeit. Die Anmeldung sollte erst nach dem Abschluss des MTA-Basismoduls erfolgen.
- Die Sprechfunk-Führungsunterstützung stellt eine Erweiterung der Sprechfunk-Grundschulung dar und ist für Feuerwehrdienstleistende gedacht, die als Führungsunterstützung in ihren Feuerwehren eingesetzt werden sollen. Neben den fachlichen Zulassungsvoraussetzungen ist hie rbesonders darauf zu achten, dass die notwendige Einsatzerfahrung vorhanden ist.
- Bei der Anmeldung zum Lehrgang für Atemschutzgeräteträger sollte darauf geachtet werden, dass die Teilnehmer nicht nur die geforderte Ausbildung (entsprechend dem neuen Ausbilderleitfaden MTA oder TF) haben, sondern auch über eine gewisse Einsatzerfahrung verfügen.
- Die Zusatzausbildung Träger von Chemikalienschutzanzügen“ findet in vier unterschiedlich gelegenen Feuerwehrgerätehäusern statt, die genaue Festlegung erfolgt noch. Die Anmeldung ist für einen dieser Bereiche vorzunehmen.
- Beim Lehrgang First Responder ist neben der vorausgesetzten Feuerwehrausbildung unbedingt zu berücksichtigen, dass die Lehrgangsteilnehmer auch psychisch belastbar sind, da dies für den späteren Einsatz und auch für die Fallbeispiele innerhalb der Ausbildung, die sehr realitätsnah gestaltet werden, unabdingbar ist.
- Der Jugendwissenstest im Herbst 2018 wird aufgrund der guten Erfahrungen auch heuer dezentral in verschiedenen Feuerwehrgerätehäusern durchgeführt. Hierzu erhalten die Feuerwehren zu gegebener Zeit gesondert Informationen. Eine Anmeldung zum jetzigen Zeitpunkt ist deshalb nicht vorgesehen. Damit die Jugendwarte selbst die Teilnehmer anmelden können, wird hier ausnahmsweise auf die Online-Anmeldung verzichtet und diese wie in den Vorjahren per Email bzw. Fax durchgeführt.
- Wegen der geringen Nachfrage in den letzten Jahren ist die Ausbildung „Laien-Defibrillation für Feuerwehren mit AED“ nicht mehr im Lehrgangsplan aufgeführt. Auf Anfrage bei den jeweiligen Gebiets-KBM kann diese Ausbildung aber lokal durchgeführt werden.
Bitte achten Sie bei den Anmeldungen auf die Lehrgangsvoraussetzungen. Diese müssen bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung erfüllt sein. Grundlage bei der Prüfung der Lehrgangsvoraussetzungen sind die in der EDV der Kreisbrandinspektion erfassten Daten.
Beachten Sie bitte auch bei der individuellen Zuteilung der Teilnehmer, dass die angebotenen Lehrgänge Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Multiplikatorenlehrgänge sind.
Die finale Zuteilung der Kursplätze findet erst nach Anmeldeschluss statt. Die Feuerwehren werden Ende Juli bzw. Mitte Oktober über die jeweiligen Lehrgangszuteilungen unterrichtet.
Grundsätzlich kann im MP-Feuer Veranstaltungsportal eingesehen werden, wer an den einzelnen Lehrgängen teilnehmen kann. Um Missverständnissen vorzubeugen, ist auf folgendes hinzuweisen:
Solange die Anmeldefrist noch nicht abgelaufen ist, bedeutet „genehmigt“ lediglich, dass die Zulassungsvoraussetzungen geprüft wurden und erfüllt sind. Die endgültige Zuteilung (eventuell nach notwendiger Kontingentierung) erfolgt erst, wenn der Lehrgang geschlossen wurde (nach Ablauf der Anmeldefrist).
Für das große Interesse an der Kreisausbildung und die Bereitschaft, sich aus- und fortzubilden, danken wir den Feuerwehren und den Feuerwehrdienstleistenden ganz herzlich. Damit wird wieder einmal der hohe Stellenwert der Kreisausbildung deutlich. Sie ist mit ihrem umfangreichen und vielfältigen Kursangebot eine unverzichtbare Komponente in der Aus- und Fortbildung unserer Feuerwehrdienstleistenden. Dies ist auch ein Verdienst der vielen engagierten und motivierten Kreisausbilder und Lehrgangsleiter, deren Arbeit große Anerkennung verdient. Ein herzlicher Dank an dieser Stelle allen Lehrgangsleitern, Kreisausbildern und Ausbildungshelfern.
Downloads und Links:
2018/2019: Freie Plätze in der Kreisausbildung (Link zum Anmeldeportal)
Lehrgangsübersicht mit allen Terminen und Orten, 2018-2019
Zulassungsvoraussetzungen 2018 / 2019 (PDF)