
Symposium „Schwere technische Rettung“ am Beispiel des Hoteleinsturzes in Kröv an der Mosel

Ehrenabend 2025

Jahresbericht 2024 der Kinder- und Jugendfeuerwehren im Landkreis München

Kreisbrandinspektion
Die Kreisbrandinspektion ist die oberste Feuerwehr-Führungsebene in einem Landkreis in Bayern. Laut Bayerischem Feuerwehrgesetz (BayFwG) sind die Angehörigen der Kreisbrandinspektion für den Staat tätig und unterstehen dem Landrat.

Kreisfeuerwehrverband
Der „Kreisfeuerwehrverband München“ ist die Interessensvertretung der Feuerwehren des Landkreises München. Alle Feuerwehren im Landkreis München, also auch Werk- und Betriebsfeuerwehren von dort beheimateten Unternehmen, können im KFV München Mitglied werden.

Ausbildung
Die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen ist eine essentielle Aufgabe der Leiter der Feuerwehren, des Kreisfeuerwehrverbands und der Kreisbrandinspektion. Sie erfolgt je nach Teilnehmerzahl entweder direkt in den Feuerwehren, auf Abschnitts- oder Landkreisebene oder an einer der drei Staatlichen Feuerwehrschulen in Bayern.

Info/Ausbildung
Hier finden Sie unser Angebot an Ausbildungsarten, -schulen und auch alle Unterlagen, die Sie Downloaden können.
zum Download…
Einsatzstatistik für 2025
Hier sehen Sie die Statistik aller Einsätze im Landkreis München (Stand: 31.03.2025)
Brände
THL
FRS
Sonstiges

Was ist zu tun bei…….
EINSATZFAHRZEUGEN MIT BLAULICHT/MARTINSHORN
Bei Fahrten mit Blaulicht und Martinshorn ist für den Fahrer höchste Aufmerksamkeit und Vorausschauendes Fahren notwendig. Vor allem nicht vorhersehbares Verhalten von Verkehrsteilnehmern erschwert die Einsatzfahrt.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.
Was ist zu tun bei…….
EINSATZFAHRZEUGEN MIT BLAULICHT/MARTINSHORN
- Verringern Sie Ihre Geschwindigkeit, setzen Sie den Blinker und halten wenn möglich in einer Einbuchtung/Parkplatz oder am rechten Fahrbahnrand an.
- Achten Sie darauf, dass die Fahrzeuge ausreichend Platz zur Vorbeifahrt haben (z.B. Verkehrsinseln, Überwege, usw.)
- Bremsen Sie nicht plötzlich wenn Sie ein Fahrzeug mit Sondersignalen bemerken!
- Vergewissern Sie sich vor der Weiterfahrt ob weitere Einsatzfahrzeuge folgen und achten Sie auf den nachfolgenden Verkehr
Auch wenn Ihnen Einsatzfahrzeuge entgegenkommen ist hierauf zu achten!
WALDBRANDGEFAHR
Aktueller Waldbrandgefahrenindex unter Deutscher Wetterdienst - Waldbrand-Gefahrenindex
- Kein offenes Feuer im Wald oder Waldnähe entzünden!
- Keine Zigaretten oder ähnliches wegwerfen!
- Fahrzeuge nicht auf Grasflächen abstellen –nur ausgewiesene Parkflächen nutzen!
Wege und Zufahrten immer freihalten – diese sind wichtige Rettungswege!
Umgelegte Verkehrsleitkegel NICHT aufstellen – diese kennzeichnen den Einsatzkräften den Weg zum Schadensort!
RETTUNGSGASSE
bilden - so funktionierts!
Bei Stau und stockendem Verkehr ist eine Rettungsgasse in der Mitte der zwei Fahrstreifen zu bilden!
Bei Fahrbahnen mit zwei Fahrbahnen ist die Rettungsgasse zwischen den beiden Fahrstreifen zu bilden.
Auf dreispurigen Straßen ist die Rettungsgasse zwischen der linken und der mittleren Fahrspur zu bilden.

Feuerwehren im Landkreis
Hier finden Sie die Kontaktdaten aller Feuerwehren im Landkreis München
„Ich will zur Feuerwehr…“
Unsere Kinderfeuerwehren und unsere Jugendfeuerwehren
Im Landkreis München gibt es 4 Kinderfeuerwehren mit ca. 78 Mitgliedern und 41 Jugendfeuerwehren mit ca. 550 Mitgliedern (Stand 06/2022).
Überörtlich werden u.a. durchgeführt:
- Jährliche Jugendwartfortbildung (als Teil der Kreisausbildung)
- Jugendwissenstest dezentral in Feuerwehrgerätehäusern des Landkreises München
- Kreisjugendfeuerwehrtag in und um eines der Feuerwehrgerätehäuser im Landkreises München
- Kreisjugendzeltlager
- Jugendflamme (vor Ort in den Feuerwehren)
- Jugendleistungsprüfung (vor Ort in den Feuerwehren)

Kontakt
Kreisfeuerwehrverband München e.V.
Vockestraße 42
85540 Haar
e-Mail: poststelle@kbi-muenchen.de
Postanschrift:
Landratsamt München,
Geschäftsstelle des Kreisbrandrates
Mariahilfplatz 17
81541 München