Die Kreisbrandräte müssen

  • einmal im Jahr die Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren sowie die Leiter der Werkfeuerwehren zu einer Ausbildungsveranstaltung einberufen
  • alle drei Jahre die Freiwilligen Feuerwehren, die Pflichtfeuerwehren und die Werkfeuerwehren besichtigen.*
  • an größeren Feuerwehreinsätzen im Landkreis teilnehmen*
  • an den Dienstversammlungen der Kreisbrandräte teilnehmen

in den mit einem* gekennzeichneten Fällen können sich die Kreisbrandräte auch durch die Kreisbrandinspektoren und die Kreisbrandmeister vertreten lassen.

Der Kreisbrandrat (KBR) teilt das Kreisgebiet im Einvernehmen mit dem Landratsamt in Feuerwehr-Inspektionsbereiche ein. Für die Leitung jedes Inspektionsbereiches bestellt er einen sogenannten Kreisbrandinspektor (KBI); in den meisten Landkreisen gibt es zwei oder drei Inspektionsbereiche und demzufolge auch zwei oder drei KBI. Einer dieser Kreisbrandinspektoren wird bestellt als ständiger Vertreter des KBR.

Zu seiner Unterstützung und zur Unterstützung der Kreisbrandinspektoren bestellt der Kreisbrandrat sogenannte Kreisbrandmeister (KBM). Ein KBM leitet entweder einen Abschnitt mit mehreren Feuerwehren, dann untersteht er dem jeweiligen KBI und damit natürlich auch dem KBR, oder er erfüllt besondere Aufgaben für den gesamten Landkreis als sogenannter Sonder-KBM. Solche Aufgaben können u.a. sein die Themen „Fahrzeuge und Geräte sowie Ausbildung der Maschinisten“, „Gefahrgut und -ausbildung“, „Atemschutz und Ausbildung der Atemschutzgeräteträger“, „Jugendarbeit/Kreisjugendwart“ oder „Information und Kommunikation“ (IT und Funk, insbesondere Digitalfunk). Ein Sonder-KBM untersteht dem Kreisbrandrat direkt.

Von der im BayFwG eröffneten Möglichkeit, Sonder-Kreisbrandinspektoren zu bestellen, wurde bisher im Landkreis München nicht Gebrauch gemacht.

Der KBR wird alle sechs Jahre von den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren (sowie ggf. der Pflichtfeuerwehren) und den Leitern der Werkfeuerwehren gewählt. Damit soll sichergestellt werden, dass er das Vertrauen der Mehrheit der Kommandanten und Leiter genießt, so wie der Kommandant einer FF das Vertrauen seiner Aktiven genießt.