Leistungsprüfungen
Die Leistungsprüfung „Die Gruppe im Löscheinsatz“, die Leistungsprüfung „Die Gruppe im Hilfeleistungseinsatz“ und die Jugendleistungsprüfung sind praxisgemäße und sinnvolle Ausbildungshilfen. Jeder Feuerwehrdienstleistende sollte mindestens einige Stufen absolvieren, am besten natürlich von jeder Leistungsprüfung alle sechs. Die Jugendleistungsprüfung kann man nur einmal absolvieren.
Anmeldung und Durchführung einer Leistungsprüfung
Folgende Formulare stehen zum Download zur Verfügung
Weiterführende Informationen
Alterstoleranzen
Leider werden manchmal die Altersgrenzen nicht eingehalten und zu junge Feuerwehrdienstleistende kurzfristig als Ersatzteilnehmer zu Leistungsprüfungen angemeldet. Im Landkreis München gelten die folgenden Regelungen:
Jugendleistungsprüfung: Die Teilnahme ist möglich 14 Tage vor dem vollendeten 14. Lebensjahr (= 14. Geburtstag) und spätestens 14 Tage nach dem vollendeten 18. Lebensjahr.
Die Gruppe im Löscheinsatz: Die Teilnahme ist frühestens möglich 14 Tage vor dem vollendeten 16. Lebensjahr.
Die Gruppe im Hilfeleistungseinsatz: Die Teilnahme ist frühestens möglich 14 Tage vor dem vollendeten 18. Lebensjahr.
Abweichungen von diesen Regelungen werden nicht mehr akzeptiert, auch auf die Gefahr hin, dass die LP dann komplett abgesagt werden muss. Auch Ersatzteilnehmer (Auffüller) müssen den o.g. Vorschriften entsprechen!
Unterstützung beim Ausbilden für die Leistungsprüfung
Feuerwehren, die die Leistungsprüfung ablegen möchten, können sich jederzeit gerne an den Schiedsrichterobmann wenden mit der Bitte, einen Schiedsrichter zur Ausbildung zu senden.
Abnahme von Plätzen für die Leistungsprüfung
Ein neuer Platz, auf dem erstmals eine Leistungsprüfung stattfinden soll, muss grundsätzlich an den Schiedsrichterobmann KBM Christoph Aumiller gemeldet werden. Er oder ein Vertreter begutachten dann den Platz und prüfen u.a. auf die Einhaltung der erforderlichen Maße.
Von der Norm abweichende Ausrüstung
Grundsätzlich sollen Leistungsprüfung mit der Ausrüstung durchgeführt werden, die auch im Einsatz benutzt wird. Wenn eine Feuerwehr neuartige oder von den Richtlinien abweichende Ausrüstungsgegenstände verwendet, beispielsweise ein 30-m-C-Schlauchpaket anstelle normaler C-Schläuche für den Innenangriff, können diese natürlich verwendet werden. Dazu ist aber eine vorhergehende Absprache mit dem Schiedsrichterobmann unbedingt erforderlich!