Lehrgangsleiter:
Michael Spitzweg und Thomas Maranelli
Ausbildungsdauer:
45 Stunden (fünf Samstage) [inkl. Prüfungs-Samstag]
Teilnehmerkreis:
Angehörige von Feuerwehren mit motorbetriebenem Boot
Voraussetzungen:
Mindestalter: 18 Jahre Schwimmfertigkeit Tauglichkeit: Nachweis durch ärztliches Zeugnis nach dem Muster der Anlage 2 der Sportbootführerscheinverordnung (bspw. keine Rot-Grün-Sehschwäche). Kostenübernahme durch Kommune, Arbeitgeber oder Feuerwehrverein (da externer Anbieter)
Ausbildungsinhalte:
- Aufgaben der Feuerwehrt, Rechtsgrundlagen
- Gewässerkunde und Fahrtechnik
- Allgemeine Schiffskunde
- Dienstanweisungen für den Bootsführerdienst
- Motorkunde, Knoten und Stiche
- Bestückung der Feuerwehrboote
- Wassern von Feuerwehrbooten
- Fahrtechnik, Ölwehr auf Gewässer
- Nachtausbildung
Ausbildungsziel:
Der Lehrgangsteilnehmer soll motorbetriebene Boote der Feuerwehr sicher führen können.
Vorausgesetzte Ausbildung:
- abgeschlossene MTA Zwischenprüfung
- Sprechfunker
Mitzubringende Lehrgangsausstattung:
- Wird mit den teilnehmenden Feuerwehren vor dem Lehrgang abgestimmt
- Teilnehmer: Wechselkleidung, Schutzanzug (wie er von den Feuerwehren auf dem Boot getragen wird)
- Schreibzeug