Bootsführer

Lehrgangsleiter:
Michael Spitzweg und Thomas Maranelli
Ausbildungsdauer:
45 Stunden (fünf Samstage) [inkl. Prüfungs-Samstag]
Teilnehmerkreis:
Angehörige von Feuerwehren mit motorbetriebenem Boot
Voraussetzungen:
Mindestalter: 18 Jahre Schwimmfertigkeit Tauglichkeit: Nachweis durch ärztliches Zeugnis nach dem Muster der Anlage 2 der Sportbootführerscheinverordnung (bspw. keine Rot-Grün-Sehschwäche). Kostenübernahme durch Kommune, Arbeitgeber oder Feuerwehrverein (da externer Anbieter)
Ausbildungsinhalte:
  • Aufgaben der Feuerwehrt, Rechtsgrundlagen
  • Gewässerkunde und Fahrtechnik
  • Allgemeine Schiffskunde
  • Dienstanweisungen für den Bootsführerdienst
  • Motorkunde, Knoten und Stiche
  • Bestückung der Feuerwehrboote
  • Wassern von Feuerwehrbooten
  • Fahrtechnik, Ölwehr auf Gewässer
  • Nachtausbildung
Ausbildungsziel:
Der Lehrgangsteilnehmer soll motorbetriebene Boote der Feuerwehr sicher führen können.
Vorausgesetzte Ausbildung:
  • abgeschlossene MTA Zwischenprüfung
  • Sprechfunker
Mitzubringende Lehrgangsausstattung:
  • Wird mit den teilnehmenden Feuerwehren vor dem Lehrgang abgestimmt
  • Teilnehmer:  Wechselkleidung, Schutzanzug (wie er von den Feuerwehren auf dem Boot getragen wird)
  • Schreibzeug