Lehrgangsleiter:
Mario Kuberek
Ausbildungsdauer:
4 Stunden (zwei Abende)
Teilnehmerkreis:
Feuerwehrdienstleistende, die bei der Feuerwehr als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden sowie Führungskräfte.
Voraussetzungen:
Eine gültige G26.3 ist nicht Voraussetzung
Ausbildungsinhalte:
- Gesetzliche Grundlage
- Biologische Stoffe allgemein
- Risikogruppen und Kennzeichnung
- Sonderausrüstung
- Ausbildung
- Einsatzvorbereitung
- Maßnahmen während und nach dem Einsatz
- Dekontamination und Desinfektion
Ausbildungsziel:
Die LehrgangsteilnehmerInnen erlernen in diesem Kurs das Vorkommen von biologischen Arbeitsstoffen im Alltag und im Einsatz sowie die Richtlinien und Schutzmaßnahmen der FwDV 500 für die Abarbeitung von B-Gefahren (Biologische Gefahren) im Feuerwehreinsatz.
Vorausgesetzte Ausbildung:
- abgeschlossene MTA
- Atemschutzgeräteträger wird empfohlen
- Vorkenntnisse über biologische Arbeitsstoffe sind nicht notwendig
Mitzubringende Lehrgangsausstattung:
- Schreibzeug
- keine persönliche Schutzausrüstung (PSA) erforderlich