Brandschutzbeauftragter

Lehrgangsleiter:
Externer Anbieter
Ausbildungsdauer:
34 UE inkl. 4 UE Prüfung (vier Tage)
Teilnehmerkreis:
Feuerwehrdienstleistende, die in der Freiwilligen Feuerwehr, der Gemeinde oder in Betrieben als Brandschutzbeauftragte eingesetzt werden sollen
Voraussetzungen:
Kostenübernahme durch Kommune, Arbeitgeber oder Feuerwehrverein (da externer Anbieter)
Ausbildungsinhalte:
  • Aufgaben und Stellung des Brandschutzbeauftragten
  • Brand- und Explosionsgefahren in Betrieben
  • Baulicher Brandschutz
  • Anlagentechnischer Brandschutz
  • Organisatorischer Brandschutz
  • Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern
Ausbildungsziel:
Der Lehrgangsteilnehmer kann die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten auf Grundlage der DGUV Information 205-003, vfdb-RL 12-09/01 und VdS 3111 wahrnehmen.
Vorausgesetzte Ausbildung:
  • abgeschlossene Zugführerausbildung (FwDV 2)
Mitzubringende Lehrgangsausstattung:
  • Schreibzeug