Lehrgangsleiter:
Externer Anbieter
Ausbildungsdauer:
34 UE inkl. 4 UE Prüfung (insgesamt vier Tage)
Teilnehmerkreis:
Feuerwehrdienstleistende, die in der Freiwilligen Feuerwehr, der Gemeine oder in Betrieben als Brandschutzbeauftragter eingesetzt werden sollen. Kann beruflich anerkannt werden.
Voraussetzungen:
Kostenübernahme durch Kommune, Arbeitgeber oder Feuerwehrverein (da externer Anbieter)
Ausbildungsinhalte:
- Aufgaben und Stellung der/des Brandschutzbeauftragten
- Brand- und Explosionsgefahren in Betrieben
- Baulicher Brandschutz
- Anlagentechnischer Brandschutz
- Organisatorischer Brandschutz
- Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern
Ausbildungsziel:
Die Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer können die Aufgaben einer/eines Brandschutzbeauftragten auf Grundlage der DGUV Information 205-003, vfdb-RL 12-09/01 und VdS 3111 wahrnehmen.
Vorausgesetzte Ausbildung:
- abgeschlossene Zugführerausbildung (FwDV 2)
Mitzubringende Lehrgangsausstattung:
- Schreibzeug